Staatliche Massnahmen werden häufig mittels spezifischer, etablierter Methoden begutachtet. BSS verfügt hier über einen grossen Erfahrungsschatz. Zu nennen sind u.a. Evaluationen, Regulierungsfolgenabschätzungen, Regulierungskostenmessungen, Kosten-Nutzen-Analysen und Wirkungsmessungen.
Evaluationen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Mit ihnen wird die Wirkung staatlicher Massnahmen untersucht, wobei ein besonderer Fokus auf Wirkungszusammenhänge gelegt wird. Auch andere Methoden wie die Regulierungsfolgenabschätzung wenden wir regelmässig an und leisten Inputs zu deren Weiterentwicklung. Die Organisation, Durchführung und Begleitung von Gruppenprozessen – vor allem mittels Moderation oder im Rahmen von Workshops – sind in vielen dieser Mandate wichtige Elemente unseres Vorgehens. Verschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von BSS engagieren sich in der Schweizerischen Evaluationsgesellschaft.
Wir führen u.a. folgende Analysen regelmässig durch:
- Formative und summative Evaluationen
- Ex-ante- / Ex-post-Evaluationen
- Regulierungsfolgenabschätzungen (RFA)
- Regulierungskostenmessung mittels Regulierungs-Checkup und Standardkostenmodell
- Kosten-Nutzen-Analysen
- Wirkungsmessung
- Kosten-Wirkungsmessung
Spezialkompetenz: BSS hat spezifische Methoden zur Wirkungsmessung und Evaluation von Integrationsprogrammen entwickelt, insbesondere für Arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM). Siehe hier.